1. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus bestätigter Anmeldung und der zugrundeliegenden Ausschreibung auf dieser Internetseite sowie ggf. einem ergänzendem Flyer an die angemeldeten
Teilnehmer. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ECV.
Die ECV wird regelmäßig nicht als Reiseveranstalter oder Anbieter verbundener Reiseleistungen im Sinne einer Pauschalreise tätig. Werden Mehrtagestouren angeboten, werden diese stets als
Individualreise mit nur einer Reiseleistung (z. B. Quartierbuchung) durchgeführt. Nach einer erfolgten Anmeldung zu einer Mehrtagestour wird die ECV vorsorglich per E-Mail den
Mitreisenden darüber informieren, dass er keine Pauschalreise bucht und für verschiedene Reiseleistungen nicht die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte in
Anspruch nehmen kann. Zudem wird keine Kundengeldabsicherung für den Fall abgeschlossen, der Reiseteilnehmer hat eine Anzahlung zu leisten.
2. Radtouren
Bei den geführten Radtouren kann eine exakte Einhaltung der Route und des Ablaufs nicht garantiert werden. Daher behält sich der Tourguide vor, die Strecke aufgrund von Sperrungen, Baustellen
o. ä. zu ändern oder das Programm umzustellen. Der Teilnehmer wird darüber von der ECV umgehend informiert, der Tourguide kann Veränderungen aber auch vor Ort treffen, wenn die Veranstaltung
den örtlichen Gegebenheiten oder witterungsbedingt angepasst werden muss. Die Touren werden bei jedem Wetter durchgeführt, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet ist.
3. Storno, Umbuchungen, Rücktritt
Der Teilnehmer kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dabei fallen Stornogebühren auf die Tour- und Reisekosten (z. B. Hotel) oder auch deren volle Übernahme (z. B. Bahnfahrten)
an. Gleiches gilt bei Nichterscheinen.
4. Sicherheit
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko sowie Versicherungsschutz. Der Teilnehmer hat auf den ECV-geführten Fahrradtouren unbedingt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.
Notwendig werdenden Anweisungen des Tourguide zur Sicherheit der Teilnehmer ist Folge zu leisten. Die ECV übernimmt keinerlei Haftung für ein fahrlässiges Verhalten oder verursachte Schäden
der Teilnehmer. Das zu benutzende Fahrrad muss der Verkehrssicherheit gerecht werden und der StVO genügen. Der Teilnehmer muss vor Antritt der Tour selbst einschätzen, ob die Teilnahme mit
seiner körperlichen Verfassung vereinbar ist. Auf den Touren wird das Tragen eines Fahrradhelms dringend empfohlen.
5. Haftungsbeschränkung
Die ECV haftet nicht für Schäden bzw. Folgekosten, die durch Mängel bzw. Materialfehler oder Pannen an den Fahrrädern während der Touren auftreten oder verursacht werden.
6. Mängelanzeige
Wird die Leistung nicht zur Zufriedenheit erbracht, besteht Gelegenheit, begründet zur Abhilfe aufzufordern. Der Teilnehmer hat in diesem Fall unverzüglich dem Tourguide den Mangel
mitzuteilen. Da die Leistungen von der ECV i. d. R. kostenlos erfolgen, kann keine Abhilfe unabdingbar verlangt werden. Die ECV wird die Abhilfe dann verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Teilnehmers ganz oder teilweise entfallen.
7. Kündigung
Der Guide kann den Tour-Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz eines entsprechenden Hinweises (Abmahnung) der ECV vom Teilnehmer
nachhaltig gestört wird oder aus „wichtigem Grund“. Die ECV behält dann den Anspruch auf den Gesamtpreis (abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch
Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt).
Eventuelle Zusatzkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer der ECV zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und Teilnehmerbetreuung
erforderlich sind.
Die ECV verpflichtet sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) und des Bundesdatenschutzgesetzes
einzuhalten.
9. Inkraftsetzung, Änderungen
Diese AGB treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten für sämtliche ECV-geführten Fahrradtouren. Für bereits bestätigte Anmeldungen, die vor dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung/Änderung
liegen, hat der Teilnehmer eine kostenfreie Stornomöglichkeit.
Änderungen der AGB bedürfen nur gegenüber angemeldeten Teilnehmern der Schriftform.
Im Übrigen werden die Änderungen an dieser Stelle auf der Internetseite veröffentlicht.